GmbHs können von Gesellschaftern gegründet werden.

Bei einer GmbH besteht ihr Gründungsstammkapital aus der Anfangsinvestition ihrer Gründer. Bei einer GmbH stellt das Gründungsstammkapital das von ihren Gründern eingebrachte Kapital dar. Um zum deutschen Gesellschaftsrecht zugelassen zu werden, muss eine Gesellschaft mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil einbri

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